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UN richten Beschwerderecht für Kinder ein

20.12.11

Quelle: epo - entwicklungspolitik online

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Durch das mittlerweile dritte Zusatzprotokoll erhält die Kinderrechtskonvention nun denselben Stellenwert wie andere Menschenrechtsverträge. Mithilfe des Individualbeschwerderechts können sich Kinder, deren Rechte auf beispielsweise Gesundheit oder Bildung verletzt werden, künftig beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beschweren und verlangen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Damit es zur Umsetzung des neuen Vertrages kommt, muss er von mindestens zehn Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden, also als nationales Recht anerkannt werden. Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Des Weiteren sollen Untersuchungen direkt beim zuständigen UN-Ausschuss angesiedelt werden, wenn ein Verfahren aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des Kindes nicht möglich ist. In besonders schweren Fällen kann der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen. Hilfsorganisationen begrüßten die Entscheidung der UN. Gleichzeitig betonten sie jedoch, dass es nun darauf ankomme, die Kinderrechtskonvention weiter zu verbessern.

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche Grundrechte und wurde von 193 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag bereits zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie verbieten.


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